Bei unserem Angebot handelt es sich um privatwirtschaftliche Dienstleistungen.

Es besteht keine Verbindung, Kooperation oder Partnerschaft mit der Polizei der Länder, des Bundes, jeglicher Polizeibehörden oder der jeweiligen Innenministerien. Deshalb müssen wir auf die Darstellung der Hoheitszeichen und Länderwappen auf unserer Website verzichten.

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Streifenwagen und Polizeifahrzeuge für Film & TV

Sie möchten ihr Production Value mit aktuellen Streifenwagen und authentischer Polizeiausstattung steigern? Gern helfen wir mit Spielfahrzeugen und unserer Erfahrung im Bereich Außenrequisite deutschlandweit aus.

Für Film- und Fernsehdrehs stehen Ihnen unsere Polizeifahrzeuge ab Frankfurt am Main (Hessen) und Bonn (NRW) zur Verfügung. Unsere Streifenwagen sind mit modernster Folierung und neuster Blaulichttechnik ausgestattet, wie sie auch von der deutschen Polizei in verschiedenen Bundesländern verwendet werden.

Die Streifenwagenvermietung erfolgt exklusiv an Film- und Medienproduktionen. Genauere Details zu unseren Filmfahrzeugen finden Sie weiter unten. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Vermietung eines oder mehrerer Polizeiautos telefonisch oder per E-Mail.

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(…) Die Kostüme, Requisiten und Fahrzeuge sind absolut authentisch und haben einen wahnsinnig guten Eindruck vor der Kamera gemacht. Der gesamte Prozess hat sich äußerst unkompliziert gestaltet und das Projekt wurde von von Anfang an mit großem Interesse individuell beraten. Ich bin sehr gespannt auf den fertigen Film und künftige Projekte mit PropCops!

Für einen Serienpiloten waren wir auf der Suche nach einem Polizeiwagen und Polizeiuniformen. Man muss nicht lange im Internet suchen, um auf Propcop zu stoßen. Direkt angefragt, kam auch schon sehr schnell ein sehr netter Kontakt zustande. Die Angebots-Erstellung war unkompliziert und gut strukturiert und mir gefällt das familiäre Umfeld. Wir wurden von Sebastian und seinem Team von Anfang bis Ende sehr gut betreut. Was mir besonders gut gefallen hat, war die unkomplizierte individuelle Zusatz-Bestellung von Namensschildern…

(…) Sebastian hat uns rundum kompetent beraten. Sowohl in Bezug auf die Größen bei der Uniform, ggf. notwendige Genehmigungen als auch die Dienstvorschriften zur korrekten Ankleidung. Die Uniform wurde mitsamt dem Zubehör pünktlich und in einem einwandfreien Zustand…

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Hinweise zur Vermietung

Unser Angebot richtet sich lediglich an Film- und Medienproduktionen und nicht an Privatkunden.

Die Vermietung unseres Filmfahrzeugs erfolgt nur zusammen mit einem unserer Fahrer, gern auch als Fachkomparse in Uniform. Private Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Grundbedingung für eine Vermietung ist der Einsatz auf Privat- oder Studiogelände, oder die Beantragung einer kommunalen Drehgenehmigung mit expliziter Erlaubnis. Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung entsprechender Genehmigungen.

Fremde Crewmitglieder sind leider auch am Set nicht berechtigt, unsere Filmfahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind selbstverständlich Schauspieler oder Darsteller, welche im Take und außerhalb des Geltungsbereichs der StVO den Streifenwagen fahren müssen.

Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich nicht um ein Angebot der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder der jeweiligen Polizeibehörden.

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Hinweise zur Vermietung

Unser Angebot richtet sich lediglich an Film- und Medienproduktionen und nicht an Privatkunden.

Die Vermietung unseres Filmfahrzeugs erfolgt nur zusammen mit einem unserer Fahrer, gern auch als Fachkomparse in Uniform. Private Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Grundbedingung für eine Vermietung ist der Einsatz auf Privat- oder Studiogelände, oder die Beantragung einer kommunalen Drehgenehmigung mit expliziter Erlaubnis. Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung entsprechender Genehmigungen.

Fremde Crewmitglieder sind leider auch am Set nicht berechtigt, unsere Filmfahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind selbstverständlich Schauspieler oder Darsteller, welche im Take und außerhalb des Geltungsbereichs der StVO den Streifenwagen fahren müssen.

Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich nicht um ein Angebot der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder der jeweiligen Polizeibehörden.

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