Polizeifahrzeug Mercedes Vito Van
Der MB Vito als Streifenwagen mit superflachem LED-Blaulichtbalken. Ab Bonn und Frankfurt (Main), deutschlandweit verfügbar.
HOTLINE FRANKFURT
Polizeifahrzeug Mercedes Vito Van
Der MB Vito als Streifenwagen mit superflachem LED-Blaulichtbalken. Ab Bonn und Frankfurt (Main), deutschlandweit verfügbar.
Bei unserem Angebot handelt es sich um privatwirtschaftliche Dienstleistungen.
Es besteht keine Verbindung, Kooperation oder Partnerschaft mit der Polizei der Länder, des Bundes, jeglicher Polizeibehörden oder der jeweiligen Innenministerien. Deshalb müssen wir auf die Darstellung der Hoheitszeichen und Länderwappen auf unserer Website verzichten.
FuStW Mercedes Vito „Polizei“
Der Mercedes Benz Vito wird in Hessen und in Nordrhein-Westfalen sowie in weiteren Bundesländern sowohl als Streifenwagen als auch als vielsitziger Transporter genutzt. Er bietet Platz für bis zu acht Passagiere.
Unser Vito besitzt das aktuelle Farbschema. Dieses ist nicht Bundesland-spezifisch. Er verfügt zudem über eine moderne Blaulichtanlage, eine Standby W3, wie sie derzeit auch in Nordrhein-Westfalen genutzt wird. Eine Akustikanlage wurde nicht verbaut. In der Heckscheibe befindet sich ein Anhaltesignalgeber.
Spielkennzeichen sind selbstverständlich inklusive. Im Innenraum des Vitos befindet sich die originale Bedieneinheit für das Blaulicht sowie den Anhaltesignalgeber von Standby.
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(…) Die Kostüme, Requisiten und Fahrzeuge sind absolut authentisch und haben einen wahnsinnig guten Eindruck vor der Kamera gemacht. Der gesamte Prozess hat sich äußerst unkompliziert gestaltet und das Projekt wurde von von Anfang an mit großem Interesse individuell beraten. Ich bin sehr gespannt auf den fertigen Film und künftige Projekte mit PropCops!
Für einen Serienpiloten waren wir auf der Suche nach einem Polizeiwagen und Polizeiuniformen. Man muss nicht lange im Internet suchen, um auf Propcop zu stoßen. Direkt angefragt, kam auch schon sehr schnell ein sehr netter Kontakt zustande. Die Angebots-Erstellung war unkompliziert und gut strukturiert und mir gefällt das familiäre Umfeld. Wir wurden von Sebastian und seinem Team von Anfang bis Ende sehr gut betreut. Was mir besonders gut gefallen hat, war die unkomplizierte individuelle Zusatz-Bestellung von Namensschildern…
(…) Sebastian hat uns rundum kompetent beraten. Sowohl in Bezug auf die Größen bei der Uniform, ggf. notwendige Genehmigungen als auch die Dienstvorschriften zur korrekten Ankleidung. Die Uniform wurde mitsamt dem Zubehör pünktlich und in einem einwandfreien Zustand…
First Response Unit
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Hinweise zur Vermietung
Unsere Fotos zeigen ein Filmfahrzeug in Privatbesitz. Mit Blaulichtbalken und Beschriftung nur auf Privatgelände oder mit entsprechender Drehgenehmigung verwendbar.
Unser Angebot richtet sich lediglich an Film- und Medienproduktionen und nicht an Privatkunden.
Die Vermietung unseres Filmfahrzeugs erfolgt nur zusammen mit einem unserer Fahrer, gern auch als Fachkomparse in Uniform. Private Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Grundbedingung für eine Vermietung ist der Einsatz auf Privat- oder Studiogelände, oder die Beantragung einer kommunalen Drehgenehmigung mit expliziter Erlaubnis. Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung entsprechender Genehmigungen.
Fremde Crewmitglieder sind leider auch am Set nicht berechtigt, unsere Filmfahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind selbstverständlich Schauspieler oder Darsteller, welche im Take den Streifenwagen fahren müssen.
Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich nicht um ein Angebot der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder der jeweiligen Polizeibehörden.
Hinweise zur Vermietung
Die Vermietung von Uniformen und Requisiten erfolgt nur an Personen und Firmen mit berechtigtem Interessensnachweis (Film, Medien- oder Theaterproduktionen). Der Einsatz von Polizeiuniformen und Polizeifahrzeugen muss in der Drehgenehmigung der jeweiligen Kommune oder Stadt vermerkt und erlaubt sein. Gerne unterstützen wir Sie beim Einholen einer entsprechenden Erlaubnis.
Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich nicht um ein Angebot der Länder, des Bundes oder der jeweiligen Polizeibehörden.