Grundsätzlich nein. Sobald alle Erkennungsmarken eines Polizeiautos aufgebracht oder aufgedeckt werden, verliert das Fahrzeug temporär seine Zulassung innerhalb des Geltungsbereiches der StVO. Das bedeutet: Dreharbeiten mit Filmfahrzeugen, insbesondere solche, die wie ein Polizeiauto aussehen, sind nur auf geschlossenem Privatgelände möglich. Soll das Fahrzeug im öffentlichen Raum eingesetzt werden, ist eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Kommune oder Stadt notwendig. Für Fahraufnahmen ist nicht selten eine Straßensperrung oder Intervallsperrung des Fließverkehrs notwendig, welcher ebenfalls über das jeweilige Ordnungsamt abgebildet werden kann.