Grundsätzlich: ja. Selbst die Verwendung des Hoheitszeichen, die Wappen einzelner Bundesländer, wird innerhalb von Kino, TV und Kunst (unserer Erfahrung nach) geduldet. Mit einer wichtigen Einschränkung: Innerhalb der Werbung für Produkte und Dienstleistungen sowie in der Wahlwerbung dürfen keine Hoheitszeichen gezeigt werden. Auch auf Social Media ist Vorsicht geboten. Mehr dazu.

Was wir unseren KundInnen zur Arbeit am Filmset empfehlen: Dreharbeiten mit aktuellen Polizeiuniformen sollten immer auf geschlossenem Privatgelände stattfinden. Im öffentlichen Raum immer nur mit entsprechender Absprache und Genehmigung der zuständigen Kommune. In jedem Fall ist die zuständige Polizeidienststelle am Drehort über die geplanten Aufnahmen zu informieren.

Hinweis: Wir haben bei Beantwortung dieser FAQ’s keine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt beauftragt. Unsere Erfahrungen und Ratschläge auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen werden.